26 Nov 2021

Registrierter BAFA-Berater für Förderprogramme

Wussten Sie, dass es von staatlicher Seite eine Vielzahl von Förderprogrammen gibt? Insbesondere für Klein- und Mittelständische Unternehmen (KMU) besteht die Möglichkeit, sich die Kosten einer Beratung zu einem guten Teil erstatten zu lassen. Im Bereich „Förderung unternehmerischen Know-Hows“ finden sich zahlreiche Möglichkeiten, sich vom Land Baden-Württemberg, dem Bundeswirtschaftsministerium oder dem Europäischen Sozialfond ESF unterstützen zu lassen. Ich bin seit heute bei der BAFA als Unternehmensberater und Coach gelistet, um Sie bei der Förderung unternehmerischen Know-Hows zu unterstützen.

Ein Beispiel unter vielen für ein Förderprogramm des Landes Baden-Württemberg heißt Coaching zur Neuausrichtung von Geschäftsmodellen für kleine Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeiter/innen.

Aus dem Merkblatt des Landes Baden-Württemberg zitiere ich einige Auszüge:

Zuwendungszweck:

„Baden-Württembergs Wirtschaft ist von den Auswirkungen der Corona-Pandemie
überdurchschnittlich betroffen. Ohnehin laufende Veränderungsprozesse wie der
wirtschaftliche Strukturwandel werden in der Krise beschleunigt und erfordern
oftmals eine Neuausrichtung bzw. Optimierung der Geschäftsmodelle. Dies gilt
gerade auch im Hinblick auf digitale und ökologische Herausforderungen.
Insbesondere viele kleine Unternehmen, die wichtige Impulsgeber für die kommende
Erholung der baden-württembergischen Wirtschaft sind, bedürfen hierbei aufgrund
größenbedingter Wettbewerbsnachteile einer Unterstützung durch ein externes
längerfristiges Coaching.
Im Sinne einer Hilfe zur Selbsthilfe trägt ein gefördertes externes Coaching dazu bei,
die bisherigen Geschäftsmodelle kleiner Unternehmen neu auszurichten,
weiterzuentwickeln und anzupassen und dabei Digitalisierungs- und
Klimaschutzanforderungen zu integrieren.
Somit können geförderte externe Coachings eine wesentliche Rolle dabei spielen,
die Leistungsfähigkeit und Innovationskraft der Unternehmen zu stabilisieren und
auszubauen, Fachkräfte zu halten und zu gewinnen, Unternehmen zukunftssicher
aufzustellen und den Übergang zu einer grünen und digitalen Wirtschaft zu fördern.“

Was kann gefördert werden?

„Ein Coaching kann sich beispielsweise befassen mit
 Geschäftsmodellinnovationen in Bezug auf die systematische Entwicklung von
Produkt- bzw. Prozessinnovation, Diversifikation in neue Geschäftsmodelle
sowie die Erschließung neuer Märkte.
 Entwicklung neuer Geschäftsmodelle durch Vernetzung von Produkt und
Dienstleistung („Servitization“) sowie Erschließung neuer Märkte durch das
Angebot von neuen innovativen Dienstleistungen.
 Entwicklung innovativer digitaler Geschäftsmodelle auf Basis digitaler
Technologien wie bspw. Cloud-Plattformen, Internet of Things, Künstliche
Intelligenz, Big Data und datenbasierter Dienste.“

Wer kann gefördert werden?

„Antragsberechtigt für ein Coaching sind kleine Unternehmen mit Sitz in Baden-Württemberg
mit bis zu 50 Mitarbeiter/innen, die entweder einen Vorjahresumsatz
von höchstens 50 Mio. € oder eine Vorjahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. €
haben.“

Weitere Informationen ergeben sich aus dem Merkblatt.

Wie kommen Sie an die Förderung ran?

Dieses und andere Programme sind regelmäßig nur über Berater zu beantragen, die beim BAFA als Unternehmensberater gelistet sind. Das BAFA ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Ich bin dort unter der Nummer #196509 gelistet.

Was gibt es noch für Programme?

Über Förderprogramme gibt es zahlreiche Auskunftsquellen. Regional informiert die IHK Südlicher Oberrhein sehr gut auf dieser Seite. „The Länd“ Baden-Württemberg informiert ebenso wie das Bundeswirtschaftsministerium.

Beratung durch BAFA-Berater

Ich unterstütze und berate Sie über den gesamten Prozess:

  • Beratung über Fördermöglichkeiten
  • Erstellung der notwendigen Unterlagen
  • Antragstellung beim Fördermittelgeber
  • Beratung im geförderten Umfang und darüber hinaus.

Auch wichtig zu wissen: Die Fördermittel decken einen nennenswerten Teil der Beratungskosten ab und reduzieren somit spürbar Ihren eigenen Kostenanteil!

Sprechen Sie mich gerne an und lassen Sie uns herausfinden, ob, in welcher Höhe Sie gefördert werden können und – nicht zuletzt – wie ich Sie im Sinne des Förderprogramms beraten kann.

Sie erreichen mich telefonisch direkt unter +49 1515 48 36 164 oder per Email unter info@thomas-bechtold.de.

Ich freue mich auf unser gemeinsames Projekt.